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Kranken­ver­si­che­rungssysteme in Deutschland

Seit dem 01. Januar 2009 ist es in Deutschland verpflichtend krankenversichert zu sein.

Das war wirklich mal eine gute Tat der Politik! 

Es gibt zwar immer noch Konstellationen, wie man es schaffen kann, ohne Kranken­ver­si­che­rung dazustehen, aber das sind Einzelfälle. Nor­malerweise ist jeder, egal ob Angestellte, Selbstständige, Beamte oder Bürgergeldempfänger und alle dazwischen, in einer entsprechenden Versicherung und genießt damit ein, im weltweiten Vergleich, sehr hohes Versorgungsniveau. Die einzelnen Möglichkeiten sind:

  • GKV - gesetzliche Krankenkasse
  • PKV - private Kranken­ver­si­che­rung
  • Beihilfe - private Ergänzungstarife zur Beihilfe
  • Heilfürsorge - für angehörige der Bundeswehr

 

Die gesetzliche Krankenkasse (GKV)

Die Geschichte der GKV geht zurück auf den Reichskanzler Otto von Bismarck, unter ihm wurde die GKV 1883 eingeführt. Damals war sie für ca. 10% der Bürger, hauptsächlich Arbeiter, zuständig. Mittlerweile sind ca. 88% der deutschen Bevölkerung in einer der vielen gesetzlichen Krankenkassen versichert.

Sie ist ein Leistungspunkt der sog. Sozialversicherungen und die Beiträge werden bei Angestellten über die Gehaltsabrechnung abgeführt. Die Beiträge werden prozentual vom Gehalt berechnet und hälftig vom Arbeitgeber mitgetragen. Selbstständige müssen den Beitrag entsprechend alleine bezahlen. 

Es gibt mittlerweile "nur" noch etwas über 100 Krankenkassen in Deutschland. Noch im Jahr 2000 waren es über 400.
Die Leistungen werden über das Sozialgesetzbuch V geregelt und sind entsprechend nicht in Stein gemeißelt.
In den letzten Jahrzehnten sind immer wieder Leistungen gekürzt worden, am stärksten merkt das der Versicherte wohl bei den Zähnen...

Die Beiträge werden entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und den Beitragssätzen berechnet. Die BBG  für die Kranken­ver­si­che­rung ist niedriger als für die Rentenversicherung. Warum auch immer...
Allerdings werden die Stimmen lauter, die BBG der Kranken­ver­si­che­rung auf das Niveau der Rentenversicherung anzupassen. 
Über die Jahrzehnte sind die Kosten deutlich stärker gestiegen als die Beiträge, deswegen mussten die Beitragssätze immer wieder angehoben werden und BBG wird auch jedes Jahr erhöht. Da es sich hier auch um eine Form des Umlagesystems handelt, wird der Effekt der Demographie das System nochmal stärker belasten in den nächsten Jahren.

So hatten wir im Jahr 1970 noch einen Beitragssatz von 8,2% und einen monatlichen Höchstbeitrag von 50,31€.
Für das Jahr 2026 gilt ein Beitragssatz von 14,6% + 2,9% (durchschnittlicher Zusatzbeitrag) + 4,2% (Pflegebeitrag für Kinderlose). Das ergibt einen monatlichen Höchstbeitrag von 1.261€ für Kinderlose.

 

Die private Kranken­ver­si­che­rung (PKV)

Die Wurzeln der PKV gehen bis ins Mittelalter zurück. Aber nach dem heutigen Sinn kann in Abgrenzung zur GKV auch hier vom Jahr 1883 gesprochen werden.

Im Gegensatz zu den Körperschaften des öffentlichen Rechts bei den Krankenkassen, sind die Kranken­ver­si­che­rungen privatrechtliche Unternehmen, entweder Vereine auf Gegenseitigkeit oder Aktiengesellschaften. Damit entsteht ein freiwilliges Rechtsverhältnis auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrags. In diesem Vertrag sind die Pflichten des Versicherungsnehmers, also die Zahlung des Beitrags, und die Pflichten des Versicherers, entsprechend die Leistungen im Versicherungsfall, geregelt. 
Auch die Beitragskalkulation ist komplett anders, hier werden nach Tarif-(Leistungs-)Wunsch und Alter ein Beitrag berechnet. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnungen führen.
In diesem Beitrag sind die Risikofaktoren einkalkuliert und eine Rückstellung fürs Alter. Da der Mensch im Alter statistisch gesehen deutlich höhere Kosten verursacht als in seinen Zwanzigern...

Man bekommt über seinen Vertrag also eine Leistungsgarantie, aber der Beitrag ist nicht vom Einkommen abhängig. Verdient man irgendwann weniger, muss man den Beitrag trotzdem voll tragen. Ausnahme ist die Versicherungspflicht in der GKV, da man nicht frei ist in der Entscheidung, in welchem System man versichert sein möchte. Für diese Wahlfreiheit muss der Angestellte mind. 77.400€ (2026, steigt jedes Jahr) Jahreseinkommen erzielen. Bis dahin ist man verpflichtend in der GKV versichert. 
Beamte können frei wählen, genau so wie Selbstständige. 

 

Pro und Contra

Wo es Vorteile gibt, gibt es immer auch Nachteile.
Daher sollte die Entscheidung nicht leichtfertig und immer mit professioneller Unterstützung erfolgen.

- In der PKV habe ich eine Leistungsgarantie
- In der PKV habe ich Zugang zu den modernsten Behandlungsmethoden
- In der PKV habe ich so gut wie keine Wartezeiten und freie Wahl des Arztes und des Krankenhauses
- In der PKV zahle ich meine Beiträge unabhängig vom Einkommen
- In der PKV habe ich dadurch im Alter oft höhere Kosten als in der GKV
- In der PKV gibt es keine Familienversicherung, jeder zahlt einen eigenen Beitrag
- In der PKV kann ich Leistungsbereiche höher absichern, die mir wichtig sind
- In der PKV kann ich über Eigenanteile den Beitrag senken

- In der GKV kann ich Kinder und ggfs. Ehepartner kostenfrei (Familienversicherung) einschließen
- In der GKV ist der Beitrag Einkommensabhängig
- In der GVK habe ich mit der Abwicklung der Bezahlung nichts zu tun
- In der GKV habe ich keinen Einfluss auf die Leistung
- In der GKV können Leistungskürzungen kommen
- In der GKV werden die Beitragssätze und die BBG jährlich angehoben 
- In der GKV kann ich trotz Vorerkrankungen die Kasse wechseln
 

Diese Punkte sind sehr allgemein und bei Weitem nicht abschließend. 
Der wichtigste Punkt ergibt sich allerdings aus dem  Paragraphen §12 SGB V. Dieser besagt, dass die Behandlung in der GKV ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein muss. Das Notwendige darf nicht überschritten werden.

In welchem System möchten Sie alt werden, wenn die Beitragszahler in der GKV immer weniger werden?