direkt zum Seiteninhalt

Krankentagegeld

Krankentagegeld

Krankentagegeld schützt auch nach Ende der Lohnfortzahlung 

Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 128,63 Euro (Wert 2025) je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.

Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst
Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.


Die Lücke beim Krankengeld, bzw. Krankentagegeld!

Das Krankengeld in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung, bzw. das Krankentagegeld in der PKV.
 
Hier entsteht in der Regel eine Lücke zum normalen Nettoeinkommen, die teilweise sehr groß sein kann!
 
GKV:
 
Der Anspruch für den gesetzlich versicherten Angestellten beträgt 70% vom Brutto, aber maximal 90% vom Netto. Begrenzt ist das auf die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken­ver­si­che­rung. 
Die Leistungen sind steuerfrei, aber erhöhen die Steuerprogression! Können also die Gesamtsteuer des Jahres erhöhen. 
Zudem sind von diesen Leistungen die Beiträge für die gesetzliche Rente, die Arbeitslosenversicherung und die Pflege­ver­si­che­rung zu bezahlen. 
 
Das heißt, maximal wären hier 128,63€ Krankengeld pro Tag zu bekommen, abzüglich ca. 18€ pro Tag für die Sozialversicherungen. 
 
 
Zum besseren Verständnis hier zwei Beispiele (aus 2025):
 
1. 
Single mit Bruttoeinkommen in Höhe von 5.000€ pro Monat ergibt ein Netto von 3.125,75€.
 
70% vom Brutto = 3.500€, aber max. 90% vom Netto, also 3125€ x 90% = 2.812,50 € => 93,75 € pro Tag.
 
Davon abzuziehen sind
9,3% für die DRV
1,3% für die Arbeitslosenversicherung
2,1% für die Pflege­ver­si­che­rung (kinderlos)
 
Dann werden aus den 
93,75 € pro Tag
- 8,72 € DRV
- 1,22 € ALV
- 1,97 € Pflege
81,84 € pro Tag, bzw. 2.455 € pro Monat.
 
Und daraus ergibt sich eine Lücke zum normalen Nettoeinkommen in Höhe von 670€ pro Monat!
 
Das muss man für sich einschätzen, ob das funktioniert.
 
 
2. 
Single mit Bruttoeinkommen in Höhe von 10.000€ pro Monat ergibt ein Netto von 5.736 €.
Hier muss man die Beitragsbemessungsgrenzen beachten, darüber hinaus werden keine Beiträge fällig, aber eben auch keine Leistungen. 
 
70% von 10.000€ = 7.000€, aber BBG Kranken­ver­si­che­rung: 5.512,50 €, daher 70% von 5.512,50 € = 3.858,75 € => 128,63 € pro Tag.
 
Davon abzuziehen sind
9,3% für die DRV
1,3% für die Arbeitslosenversicherung
2,1% für die Pflege­ver­si­che­rung (kinderlos)
 
Dann werden aus den 
128,63 € pro Tag
- 11,96 € DRV
- 1,67 € ALV
- 2,70 € Pflege
112,30 € pro Tag, bzw. 3.369 € pro Monat.
 
Und daraus ergibt sich eine Lücke zum normalen Nettoeinkommen in Höhe von 2.367€ pro Monat!
 
Das muss man für sich einschätzen, ob das funktioniert.
 
 
PKV:

 
In der privaten Kranken­ver­si­che­rung ist es etwas anders geregelt. Ich kann mein Tagegeld selber bestimmen und entsprechend absichern.
Hier werden übrigens keine Sozialbeiträge fällig, warum auch immer…
 
Allerdings muss man darauf achten, dass Einkommenssteigerungen auch beim Krankentagegeld, genau wir bei der Berufs­unfähig­keit, mitgezogen werden!
 
Wichtig wäre hier nur noch für den Angestellten, dass man evtl. freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, um die Ansprüche auf eine evtl. entstehende Erwerbsminderungsrente nicht zu verlieren!

Vergleich und Angebot Krankentagegeldversicherung

Erhalten Sie hier Ihr persönliches Vergleichsangebot.


Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld, solange Sie in der Klinik sind 

Das Krankenhaustagegeld ist ein angenehmes finanzielles Polster, wenn Sie stationär behandelt werden müssen. Der Versicherer überweist Ihnen den vereinbarten Tagessatz, solange Sie aus medizinisch notwendigem Grund in der Klinik sind. Die Auszahlung Ihres Krankenhaustagegelds ist steuerfrei.

Zahlen Sie Ihre zusätzlichen Kosten vom Krankenhaustagegeld
Mit Ihrem Krankenhaustagegeld können Sie Telefon und Fernsehermiete in der Klinik bezahlen und die Fahrtkosten Ihrer Angehörigen decken, aber auch eine Ersatzkraft finanzieren, wenn während des Klinikaufenthalts niemand Haushalt und Kinder versorgt. Das Krankenhaustagegeld wird ohne Kostennachweis gezahlt - dem Versicherer reicht eine Bescheinigung der Klinik über Dauer und Grund der Behandlung.

Tipp: Beim Rooming-In bleiben Vater oder Mutter während der stationären Behandlung bei ihrem Kind. Dafür berechnet die Klinik eine zusätzliche Tagespauschale für Unterkunft und Verpflegung. Viele Krankenhaustagegeld-Tarife verdoppeln den Tagessatz für das versicherte Kind, wenn ein Elternteil als Begleitperson mit ins Krankenhaus geht.


Vergleich und Angebot Krankenhaustagegeldversicherung

Erhalten Sie hier Ihr persönliches Vergleichsangebot.