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Das neue Alters­vorsorgedepot

Funktion - Vorteile - Möglichkeiten

 

Endlich hat die Regierung die schon lange angekündigte Überarbeitung der Riester-Rente beschlossen. Die alte Regierung ist ja kurz vor dem Beschluss in die Brüche gegangen…

Ab dem 01.01.2027 kommt das neue Alters­vorsorgedepot (AVD). Was das genau ist und wie es funktioniert, das möchte ich hier gerne erläutern und auf die Unterschiede zur alten Riester-Rente eingehen. Ob das neue Modell besser zum eigenen Vermögensaufbau passt, das muss am Ende jeder selber entscheiden.

Leider ist das Konzept nicht in zwei Sätzen zu beschreiben. Bitte nehmen Sie sich die Zeit alles in Ruhe zu lesen. 

Zunächst ein Überblick in Stichworten:

Und der wichtigste Punkt vorab: 

Nein, aktuell besteht kein Handlungsbedarf. Erst ab Januar 2027 kann man tätig werden.

  • Der aktuelle Riestervertrag läuft stabil weiter – inklusive staatlicher Förderung
  • Neue Produkte sind erst ab 2027 geplant und es gibt hierzu noch keine Informationen
  • Ein Wechsel wird endgültig sein

 

Das Alters­vorsorgedepot (AVD)

 

1. Alters­vorsorgedepot: für renditeorientierte Kunden

      • Investitionen in Fonds und ETFs gemäß gesetzlicher Positivliste
      • Kapitalmarktbasierte Anlage ohne verpflichtende Kapital- oder Beitragsgarantie
      • höhere Renditechancen – volles Kapitalmarktrisiko
      • keine verpflichtende automatische Risikoreduzierung (De Risking) vor Rentenbeginn
      • Vermögensverwaltungen oder eigene Fondsauswahl
      • Kosten vollständig transparent
      • keine gesetzliche Kostenobergrenze
      • Anbieter: u. a. Investmentgesellschaften, Depotbanken, Vermögensverwalter 

2. Standarddepot Alters­vorsorge: das Referenzprodukt 

      • nur Online Abschluss ohne Beratung
      • stark standardisiertes Produkt
      • dient als Kosten und Marktbenchmark
      • Besparung von maximal zwei Fonds (einer mit Risikoklasse 1 oder 2 und der zweite Fonds mit Risikoklasse 3, 4 oder 5)
      • Fonds sind vorgegeben, kein Fondswechsel
      • verpflichtende Risikoreduzierung (De Risking) vor Rentenbeginn
      • Effektivkosten gedeckelt auf max. 1,0 % p. a.
      • Pflicht: Jeder Anbieter eines AVD’s muss auch ein Standarddepot anbieten – auch Versicherer.

3. Versicherungsprodukt

      • 100 % Garantie, 80 % Garantie oder 0% Garantie des eingezahlten Kapitals
      • Versicherungslösung mit Sicherungs- und Garantiekonzept
      • 100 % Garantie mit hoher Sicherheitsorientierung: Die Kapitalanlage erfolgt vorrangig im Deckungsstock der Versicherer mit einem vergleichsweise geringen Kapitalmarktanteil, um die garantierten Leistungen sicherzustellen.
      • 80 % Garantie mit ausgewogenem Sicherheits- und Renditeprofil: Das reduzierte Garantieniveau ermöglicht einen höheren Kapitalmarktanteil innerhalb der Kapitalanlage. Dadurch können insbesondere bei längeren Vertragslaufzeiten zusätzliche Renditechancen genutzt werden.
      • 0 %-Garantie mit vollständiger Kapitalmarktorientierung: Es besteht keine Garantie auf das eingezahlte Kapital. So kann die Kapitalanlage vollständig kapitalmarktbasiert erfolgen und die Renditechancen aus der langfristigen Entwicklung der Kapitalmärkte genutzt werden.

 

Was gilt ab 2027

 

  • Bestehende Riester Verträge
      • Für Riester Verträge mit Abschluss vor dem 01. Januar 2027 gilt grundsätzlich Bestandsschutz.
        Keine Doppelförderung von Riester und AVD: Die einmalige Beantragung der Förderung im AVD führt dazu, dass die Förderungen im Riester-System dauerhaft nicht mehr möglich sind.
      • Übertragung des vorhandenen Kapitals möglich, damit einhergehend der Verzicht auf Vertragsmerkmale wie Beitragsgarantie oder Rentenfaktoren.
      • Riester-Verträge können beitragsfrei gestellt werden (insbesondere bei negativem Vertragswert). Mit Beiträgen im AV-Depot können die neuen Förderungen beantragt werden.
  • Anlageuniversum: Was ist erlaubt?Zugelassen sind ausschließlich Anlageformen aus der gesetzlichen Positivliste, u. a.:
      • Investmentfonds nach europäischem OGAW Standard (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren mit klaren gesetzlichen Vorgaben zu Risikostreuung, Anlegerschutz und Transparenz)
      • ETFs
      • Anleihenfonds

   Nicht zulässig sind:

      • Direktanlagen in Einzelaktien
      • Kryptowährungen und Krypto Assets
      • hochspekulative Anlageformen
  • Staatliche Förderung ab 2027 – neue LogikDie bisherige einkommensabhängige Mindesteigenbeitragslogik entfällt. Ab 2027 gilt eine eurogenaue, beitragsproportionale Förderung.

Grundzulage

      • 50 % Förderung für Einzahlungen bis 360 € p. a.
      • 25 % Förderung für Einzahlungen von 361 € bis 1.800 € p. a.
      • maximale Grundzulage: bis zu 540 € p. a.

Kinderzulage

      • 100 % Förderung für Einzahlungen bis 300 € Eigenbeitrag p. a. (25 € monatlich)
      • Kinderzulage bis zu 300 € pro Kind p. a.

Weitere Eckpunkte

      • Mindestbeitrag: 120 € p. a. (für Zulagenanspruch)
      • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 € (bei Abschluss vor Vollendung des 25. Lebensjahres)

Förderberechtigter Per­sonenkreis

    • Unmittelbar förderfähig
      • pflichtversicherte Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende in der GRV
      • pflichtversicherte Arbeitnehmer, Angestellte in berufsständischen Versorgungswerken
      • Beamte, Richter, Soldaten
      • pflichtversicherte Land- und Forstwirte in der landwirtschaftlichen Alterskasse
      • Gewerbetreibende mit Einkünften nach §15 EStG
      • Selbstständige und Freiberufler mit Einkünften nach § 18 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 EStG 
    • Nicht unmittelbar förderfähig
      • sozialversicherungsfreie Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Versicherungspflicht in der GRV
      • Nicht Erwerbstätige, z. B. Hausfrauen/Hausmänner, Rentner/Pensionäre im Ruhestand und Studenten

Nicht unmittelbar förderfähige Per­sonen können durch unmittelbar förderfähige Partner mittelbar förderfähig sein. Voraussetzung: miteinander verheiratet oder verpartnert und für beide besteht ein eigener Alters­vorsorgevertrag.

 

Steuerliche Behandlung & Günstigerprüfung

Die steuerliche Grundlogik bleibt erhalten:

  • Förderung in der Ansparphase  
  • keine Besteuerung der Kapitalerträge während der Ansparphase
  • nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase
  • Günstigerprüfung bleibt bestehen – dadurch fällt die prozentuale Förderquote zwischen Riester und AVD oftmals in vergleichbarer Höhe aus.  

Beitragshöhe und steuerliche Behandlung

Die jährliche Einzahlung in ein AVD ist auf einen Höchstbetrag von 6.840 Euro begrenzt. Davon werden aber nur bis zu 1.800 Euro staatlich gefördert.

  • Leistungen, die ausschließlich auf geförderten Alters­vorsorgebeiträgen beruhen, unterliegen in vollem Umfang der nachgelagerten Besteuerung. Dies gilt auch, sofern die Leistungen auf staatlichen Zulagen sowie den während der Ansparphase erzielten Erträgen und Wertsteigerungen beruhen.
  • Die Besteuerung von Leistungen, die auf nicht geförderten Beiträgen beruhen, richten sich nach der Art der Leistung. Bei lebenslangen Renten erfolgt grundsätzlich eine Ertragsanteilsbesteuerung. Bei Kapitalauszahlungen kann bei einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und einem Mindestalter von 62 Jahren das Halbeinkünfteverfahren zur Anwendung kommen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist der Unterschiedsbetrag zwischen Leistungen und eingezahlten Beiträgen in voller Höhe steuerpflichtig.
  • Hat der Steuerpflichtige in der Ansparphase sowohl geförderte als auch nicht geförderte Beiträge zugunsten seines Alters­vorsorgevertrags geleistet, sind die daraus resultierenden Leistungen in der Auszahlphase entsprechend aufzuteilen.

Todesfall & Vererbbarkeit des Alters­vorsorgedepots

1. Todesfall in der Ansparphase:

  • Das angesparte Vermögen ist grundsätzlich vererbbar.
  • Bei Übertragung auf einen Alters­vorsorgevertrag des überlebenden Ehegatten bleiben Zulagen und steuerliche Vorteile erhalten.
  • Bei Übertragungen auf andere Erben sind die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen.

 

2. Todesfall in der Auszahlungsphase:
Die Vererbbarkeit richtet sich nach der Leistungsform:

1. Lebenslange Leibrente:

    • Rentenzahlung endet mit dem Tod der versicherten Person
    • kein vererbbares Restkapital, sofern keine zusätzliche Garantiezeit vereinbart wurde

2. Auszahlungsplan:

Ein noch vorhandenes Restkapital ist vererbbar, wenn der Tod vor vollständigem Verbrauch des Kapitals eintritt.

Steuerliche Behandlung für Hinterbliebene

    • Leistungen an Hinterbliebene gelten steuerlich als Leistungen aus Alters­vorsorgeverträgen (§ 22 Nr. 5 EstG).
    • Die konkrete Steuerbelastung richtet sich nach der Art der Leistung (Rente oder Kapital) und dem Umfang der staatlich geförderten Beiträge.

Und jetzt nochmal in ausführlicher Version…

 

Was ist das neue Alters­vorsorgedepot?

Es bleibt bei der Idee, gefördert Vorsorge aufzubauen. Die Durchführungsmöglichkeiten und die Förderung haben sich aber geändert.

Man kann ab nächstem Jahr ein dafür speziell zu eröffnendes Depot nutzen, bestehende Depots funktionieren nicht.

Konkrete Produkte gibt es auch noch nicht, diese werden vermutlich erst kurz vorher auf den Markt kommen.

Es werden aber von allen Playern Angebote kommen, also von den Versicherern, den Banken und den Depotanbietern / Neo-Brokern.

Es wird auch ein Standardprodukt vom Gesetzgeber selbst geben, aber auch dazu gibt es noch keine relevanten Informationen.

 

In diesen Produkten kann man mit Fonds (ETF’s) kostengünstig Vermögen aufbauen und die Förderung fließt entsprechend mit ein. Dabei gibt es einen wesentlichen Unterschied zum aktuellen Riester, man kann die Beitragsgarantie verringern. 

 

Aktuell gilt bei Riester immer, alle Beiträge und Zulagen werden zum Ablauf des Vertrags garantiert. Also eine Garantie, dass am Ende nicht weniger als 0% Rendite auf die eigenen Beiträge + Zulagen gemacht werden kann.

Diese Garantie kann man in den neuen Produkten aufweichen mit 80% Beitragsgarantie oder bis ganz auf 0% runter setzen. Damit wäre man komplett der Entwicklung der Märkte ausgeliefert, ohne irgendeine Absicherung.


Je nach Produkt und Anbieter kann man sich die Zusammensetzung der ETF’s aussuchen, allerdings nur innerhalb der vorgegebenen Risikoklasse. Es gibt eine Einstufung in Risikoklassen bei den Fonds/ETF’s, diese liegen zwischen 1(risikoarm) und 7 (sehr riskant). Für das Alters­vorsorgedepot dürfen die Risikoklassen 1 bis 5 gewählt werden. Ein typischer MSCI World wird in die Kategorie 4 eingestuft. Auch ETF’s aus dem Bereich Anleihen werden erlaubt.
Es wird aber auch hier Anbieter geben, die einem das abnehmen, wenn man das nicht möchte. 

 

Ich arbeite schon seit einigen Jahren mit der Whitebox zusammen, einem digitalen Vermögensverwalter / Roboadviser. Kunden, die hier Gelder angelegt haben sind sehr zufrieden mit der Performance und freuen sich, dass sie sich um nichts kümmern müssen. Das wäre für diejenigen interessant, die zwar eine geringere Garantie brauchen, sich aber selber nicht um die Anlage kümmern möchten.
 

Wie funktioniert die neue Förderung?

Die Zulagen orientieren sich jetzt 1:1 an der eigenen Sparleistung. 

Ab 120€ Sparrate pro Jahr gibt es 50% Förderung auf jeden eingezahlten Euro. Allerdings nur bis zu einer maximalen jährlichen Sparrate von 360€.

Für darüber hinaus gehende Beiträge gibt es bis zu einer maximalen jährlichen Sparrate von 1.800€ noch 25% auf jeden eingezahlten Euro.

Das ergibt eine maximale Zulage von 540€ pro Jahr. Damit liegt die Zulage höher als bisher, ist aber viel stärker von der eigenen Sparleistung abhängig.

Es gibt auch wieder eine Kinderzulage, diese liegt bei 100% des eigenen Beitrags bis max. 300€ pro Jahr und Kind.

Beispiele dazu finden sich weiter unten.

 

Der Berufseinsteigerbonus ist im Grunde geblieben, 200€ für jeden, der vor dem 25. Geburtstag mit dem Vertrag beginnt.

 

Zusätzlich gibt es eine Steuerersparnis, genau wie bei den aktuellen Riesterverträgen. Nur wird in Zukunft die Förderung in der Regel höher sein und damit der steuerliche Rückfluss aus den Beiträgen sinken. 

 

Ganz wichtig am neuen Alters­vorsorgedepot, es schließt fast niemanden mehr aus.

Während der Riester für einige Berufsgruppen nicht zugänglich war, wird es hier für jeden nutzbar sein außer Hausfrauen und Hausmänner und Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen.  

 

Für jemanden der heute Mindestbeitrag, oder sehr wenig Beitrag bezahlt, lohnt sich der Wechsel in das neue Fördersystem eher nicht.

 

Förderungsbeispiele AVD

 

Auszahlungsphase (frühestens ab 65 Jahre)

Genau wie bei den aktuellen Verträgen hat man die Möglichkeit 30% des Kapitals auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Oder alles zu verrenten. Die Rente wird entweder bis mindestens 85 Jahre ausgezahlt oder lebenslang, aktuell gibt es nur die lebenslange Variante. Sollte bei der ersten Variante noch Geld über sein, wird das nach Ende der Rente mit 85 Jahren ausgeschüttet, es geht nicht verloren.

Aber damit ist der Topf endlich und man könnte ja noch ein paar Jahre leben übrig haben. Das darf man nicht unterschätzen.

Wichtig ist hierbei, die meisten aktuellen Verträge garantieren einen Rentenfaktor (RF) oder eine Mindestrente. 

Der Rentenfaktor beschreibt den Multiplikator pro 10.000€ Guthaben.

 

mtl. Rente = RF x (Guthaben / 10.000)

 

Die Höhe des RF ist also wichtig für die Höhe der Rentenzahlung. Sinkt der RF, wäre die Rente niedriger.

Im AVD werden heute noch keine Rentenfaktoren genannt, steigt die Lebenserwartung, sinken die Rentenfaktoren. Aus dem gleichen Vermögen würde die monatliche Rente dann geringer ausfallen. 

Die Versteuerung ergibt sich aus dem dann geltenden persönlichen Einkommenssteuersatz, so wie bei den aktuellen Verträgen auch.

Man kann das neue AVD auch übersparen. Also über 1.800€ bis max. 6.840€ pro Jahr einsparen. Diese Einzahlungen und Renditen werden dann anders versteuert, Stichwort Ertragsanteilsbesteuerung.
Aber das halte ich nur für mäßig interessant. Wie in einem heutigen Versicherungsvertrag würden innerhalb des Depots keine Kapitalertragssteuern bei Umschichtungen anfallen. Man kann erst ab 65 Jahre über das Geld verfügen, so wie oben beschrieben. Da halte ich dann wieder eine Rüruprente für spannender, diese wird wenigstens gefördert und hat innerhalb des Versicherungsmantels während der Laufzeit auch keine Kapitalertragssteuer…

Aber:

Die Auszahlung kann frühestens mit 65 Jahren beginnen. Die aktuellen Riesterverträge darf man ab 62 Jahren auszahlen lassen. 

 

Vergleich Riester vs. Vorsorgedepot

 

Welche Möglichkeiten ergeben sich jetzt?

  • Noch kein bestehender Vertrag

Das ist einfach. Man sollte sich mit dem Thema und den Produkten beschäftigen und wenn möglich nutzen. 

Die Förderung ist relativ hoch und die Kosten kann man gering halten. Der Maximalbeitrag ist nicht sehr hoch mit 150€ pro Monat, aber eben eine gute Ergänzung zu bereits bestehenden Bausteinen.

Das Geld aus bereits laufenden Verträgen (z. B. Rürup) abzuziehen um dann hier zu investieren macht in der Regel keinen Sinn. Ich will ja nicht entweder hier oder da gefördert Vorsorge betreiben, sondern alle Möglichkeiten ausschöpfen!

 

2. Riester unverändert weiter laufen lassen

 

Hier muss man jetzt unterscheiden, wie alt ist der Vertrag und bin ich damit zufrieden.

Möchte ich die Beitragsgarantie aufgeben?

Für viele ist die Beitragsgarantie ein Vorteil und kein Nachteil. Wenn der Vertrag schon ein paar Jahre läuft sind die immer genannten hohen Kosten der Rentenversicherung bereits bezahlt. Ein Wechsel würde hier also kaum noch einen nennenswerten Vorteil bringen. Dafür hat man aber bei vielen Anbietern hohe Rentenfaktoren garantiert, die nachher massgeblich die Auszahlungshöhe der Rente mitbestimmen. Hohe Rentenfaktoren, hohe Rente. Erhöht sich die Lebenserwartung, sinken die Rentenfaktoren in Zukunft weiter. 

Ein Wechsel in ein Vorsorgedepot mit wieder 100% Beitragsgarantie wäre also nicht so sinnvoll.

 

3. Riester umstellen auf neue Förderung

 

Eine Umstellung auf die neue Förderung kann man auch für bestehende Verträge veranlassen. Dafür braucht es keinen neuen Vertrag. Aber ein Wechsel ist endgültig!

Ob bei einem Wechsel in neue Produkte bei demselben Anbieter alte Rechnungsgrundlagen bestehen bleiben könnten, weiß ich noch nicht. Wäre dann aber auch eine interessante Möglichkeit.

 

4. Riester beitragsfrei stellen und neuen Vertrag eröffnen

 

Das könnte sinnvoll sein für Kunden der Zurich mit dem Tarif Riester DWS Premium, so würde die Beitragsgarantie bestehen bleiben zum Ende der Laufzeit. Und neues Geld würde in ein Vorsorgedepot fließen können. 

 

5. Riester inkl. Guthaben wechseln

 

Wenn ein Wechsel gewünscht ist, kann man das bestehende Guthaben übertragen lassen, oder im alten Vertrag liegen lassen.

Empfindet man die Beitragsgarantie eher als Hindernis und würde diese am liebsten raus nehmen, kann der Wechsel in ein neues Produkt interessant sein. Aber auch hier muss man darauf hinweisen, die Rentenfaktoren werden erst zum Rentenbeginn ermittelt und werden ziemlich sicher niedriger sein, als in den aktuellen Verträgen. Wenn der eigene Vertrag schon seit Jahren läuft und das Kapital bereits zu großen Teilen in Fonds investiert wird, bleiben die Vorteile eines Wechsels am Ende überschaubar.  Auch hier, ein Wechsel ist endgültig!

Wie unter Punkt 3. bereits erwähnt, ich weiß noch nicht, ob und wie ein Wechsel bei demselben Anbieter aussehen könnte und ob das evtl. Vorteile hätte.

Wer mit dem Gedanken spielt zu wechseln, die Kombination aus 0% Garantie und Rente bis 85 Jahren könnte eine gute Wahl sein. Aber hier nochmal der Hinweis, auch nach dem Ende dieser Auszahlungsphase braucht man monatlich Geld um seine Kosten zu tragen und seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Das sollte man also nur machen, wenn man ansonsten durch andere Vermögenswerte oder Renten ausreichend Einkommen in der Rentenphase hat. Wer weiß, ob wir nicht im Schnitt deutlich über 100 Jahre alt werden.
Bis dahin ist noch viel Zeit und die Forschung rund um das Thema Gesundheit wird vermutlich deutlich unterschätzt…

 

Es geht hier natürlich wieder um eine individuelle Entscheidung. 

Also Förderung und evtl. vorhandenen Vertrag prüfen und abschätzen, ob die neue Förderung besser zu einem passt. Und ob das dann in einem neuen Produkt umgesetzt werden soll, oder einfach das laufende Produkt umgestellt werden kann.

 

Die Entscheidung, welches Produkt am Ende gewählt wird, muss noch warten. Es gibt bisher kaum Informationen von Anbietern. Alle wollen etwas anbieten, aber sie halten sich mit Details bedeckt…

 

Eine übereilte Entscheidung ist nicht notwendig, den Wechsel kann man natürlich auch noch später angehen, falls gewünscht. 

Bei Fragen zu dem eigenen Vertrag und evtl. Umstellungen helfe ich gerne. 

Viele Grüße,
Matthias Weirich
 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html